für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen:
Für gesetzlich versicherte Patienten ist die psychotherapeutische Behandlung kostenlos, wenn sie medizinisch notwendig und von Ihrer Krankenkasse bewilligt worden ist. Die 5 probatorischen Sitzungen zu Beginn der Behandlung sind nicht genehmigungspflichtig. Sie müssen jedoch in jedem neuen Quartal ihre Krankenversicherungskarte und ggf. eine Überweisung ihres Hausarztes vorlegen.
für Beihilfeberechtigte:
Beihilfeberechtigte erhalten monatlich bzw. am Ende jedes Quartals eine Rechnung über ihre psychotherapeutische Behandlung auf der Grundlage der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Kosten der zuvor genehmigten Behandlung werden in Höhe des jeweiligen Beihilfesatzes erstattet. Wenn eine private Zusatzversicherung besteht, übernimmt diese den Differenzbetrag den Vertragsbedingungen entsprechend. In der Regel richtet sich die Versicherungsgesellschaft nach dem Bewilligungsverfahren der Beihilfe.
Einzelne Versicherungsgesellschaften erstatten nur eine begrenzte Anzahl von Therapiesitzungen je Kalenderjahr, so daß der Versicherte in diesem Fall unter Umständen einen eigenen Kostenanteil zu tragen hat. für Privatversicherte:
Für Privatversicherte hängt die Möglichkeit einer Kostenübernahme von der Versicherungsgesellschaft und dem gewählten Versicherungstarif ab. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Es ist sinnvoll, sich vor Aufnahme einer Psychotherapie mit der Versicherung in Verbindung zu setzen und die Vertragsbedingungen zu klären. Ein Erstgespräch ist als diagnostische Leistung jedoch immer erstattungsfähig.
für Selbstzahler:
Wenn Sie Ihre Psychotherapie selbst bezahlen möchten bzw. müssen, wird eine Honorarvereinbarung getroffen, die sich an der amtlichen Gebührenordnung orientiert (in der Regel 100,-- Euro je Sitzung). Sollten Sie aufgrund geringen Einkommens nicht in der Lage sein, diesen Betrag aufzubringen, kann er reduziert werden.
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